Das Thema der Samenspende bietet mit seinen Implikationen für die Rechte der daraus entstandenen Kinder Diskussionsbedarf.
Dr. Sebastian Hagelauer, Arzt im Kinderwunschzentrum Mittelrhein, legte dazu zu Beginn die Grundlagen aus. Er führte sehr verständlich und kompetent in die reproduktionstechnischen Methoden ein. Dabei zeigte sich die theoretische Machbarkeit von Methode und deren Grenzen (z. B. Verbot der Eizellenspende in Deutschland). Zum Hintergrund: Die Samenspende ist eine gängige Unterstützungsmethode bei verschiedenen medizinischen Vorerkrankungen.
Frau Dr. Petra Kutscheid, Medizinethikerin der Dernbacher Gruppe Katharina Kasper, knüpfte an die Perspektive des Kindes in seinem Lebensrecht und seiner eigenen Würde an. Sie problematisierte u. a. die Leihmutterschaft und den Handel mit reproduktiven Materialien. Es gehe in dieser ernsthaften Diskussion nicht ausschließlich um richtig oder falsch, sondern vorrangig um die Einbeziehung der Anwaltschaft des Kindes.
Frau Dr. Helga Müller, eine auf Samenspenden spezialisierte Rechtsanwältin aus Frankfurt, untermauerte die Thematik mit den entsprechenden juristischen Hintergründen. Ihre Arbeit widmet sich der Aufgabe, Spenderkindern Einblicke in ihre Herkunftsunterlagen zu ermöglichen. Trotz klarer rechtlicher Regelung sei dies jedoch immer noch schwierig und benötige aus diesem Grund juristische Anwaltschaft. Durch das Wissen der Vaterschaft erfolgt zunehmend auch der Suchwunsch nach Halbgeschwistern.
Frau Anne Meier-Credner informierte als Psychologin, Psychotherapeutin und Mitglied der Selbsthilfeorganisation „Spenderkinder e.V.“ über ihre Arbeitsinhalte. Sie machte in ihrem Vortag die Bedeutung der Rolle des genetischen Vaters deutlich und stellte heraus, welche Auswirkungen dies auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder hat.
In der abschließenden Podiumsdiskussion unter der Leitung von Dipl Soz. Arb. Barbara Heun ergab sich ein Perspektivwechsel vom Wunsch der Eltern zu dem erwünschten Kind. Dabei wurde deutlich: Beratung und Begleitung ist ein wichtiges Angebot über die medizinischen Angebote hinaus.
Zum Abschluss der Tagung, die erstmals im Hybridformat stattgefunden hat, zeigten sich die digitalen wie präsenten Teilnehmenden sehr bewegt und ermutigt, die Diskussion weiterzuführen.
Die Vortragsinhalte der Referierenden können über die Katharina Kasper Stiftung angefragt werden.
© Ethik-Institut und Katharina Kasper Stiftung