Gegenstand der Sitzung war neben einem Austausch über aktuelle ethische Fragen aus den Trägerschaften im Rahmen der Novellierung des § 217 StGb (bisheriges Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) und §§ 218/219 StGB (Schwangerschaftskonflikt, Beratung und Abbruch), die aktuelle Stellungnahme des Ethikrats „Gewalt gegen Pflegende“.
Der Ethikrat befasst sich in seiner jüngsten Stellungnahme „Gewalt gegen Pflegende“ mit einem hochsensiblen Thema, das in der Praxis nicht selten immer noch mit einem Tabu belegt ist. Die Stellungnahme gibt einen Einblick in verschiedene Formen von „Gewalt gegen Pflegende“ und deren Entstehung.
Sie bietet praxisnah konkrete Hilfestellungen zur Vermeidung und zum Umgang – für Einzelpersonen, therapeutische Teams und Träger von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen. Die Stellungnahme kann digital oder als gedruckte Fassung über das Ethik-Institut bezogen werden.