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Handlungsempfehlungen zum Umgang mit freiwilligem Verzeicht auf Nahrung und Flüssigkeit

Ethische und rechtliche Bewertungen - Auswirkungen auf das Behandlungsteam und Angehörige

 

Inhalte:

Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern und Hospizen von Patient*innen, die durch den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit sterben möchten. Darunter sind auch Patient*innen, die sich noch nicht in der terminalen Phase einer Erkrankung befinden.
Mitarbeitende in den Einrichtungen und vor allem die Angehörigen geraten in diesen Situationen unter Druck. Sie suchen nach Möglichkeiten, die sterbewillige Person für das Weiterleben zu motivieren und fragen sich gleichzeitig, ob sie selber etwas falsch gemacht oder übersehen haben.
Für manche ist die Begleitung des verhungernden Menschen und das lange Abschiednehmen qualvoll und mitunter traumatisierend.
Gleichzeitig suchen die Beteiligten und Betroffenen nach einer Absicherung: Was ist rechtlich und ethisch verboten und erlaubt? Wann darf man gegen den geäußerten Patientenwillen handeln und wann nicht?
In dem Seminar werden mithilfe einer erfahrenen Palliativmedizinerin und eines Ethikers Praxisbeispiele besprochen und Handlungsoptionen diskutiert.

Ziele:

  • Ist der freiwillige Verzicht (FVNF) ein natürlicher Prozess oder ist es eine Form des Suizids?
  • Wer sind in diesem Prozess die Handelnden?
    Immer die Person, die den freiwilligen Verzicht auf Nahrung leistet, oder auch das System, das Menschen darin begleitet?
  • Ist die Nähe des Todes ein Kriterium (und wenn ja, wie wird dieses Kriterium bestimmt)?
  • Ist Lebenssattheit (in hohem Alter) ein hinreichender Grund, um einen solchen Weg zu beginnen?
  • Wie belastbar ist der Willensausdruck eines Menschen (was wird angeboten, um in einer Situation der Krankheit einen anderen Weg aufzuzeigen)?
  • Rechtliche Aspekte: Welche Rechte und Pflichten haben Mitarbeitende und Angehörige?
  • Darf/ soll/ muss hier auch das Schema palliativer Sedierung greifen? Was können Pflegende und Ärzt*innen in der Phase des Hungerns tun?
  • Müssen wir Menschen zu einer „Rest-Erfahrung“ verhelfen (in dem Sinn, dass ihnen noch Lebenstage ermöglicht – aufgenötigt werden, wenn eine lebenserhaltende Maßnahme eingeleitet wird)?
  • Ist Autonomie hier der entscheidende Lösungsansatz (wie auch bei suizidalen Akten), wenn der*dem Patient*in selbst nicht alle Informationen über ihren*seinen Zustand (oder über palliative Maßnahmen) zugänglich oder verständlich sind.

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende in Altenhilfeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern und betroffene Angehörige

Referent*innen:

Georg Beule, Dr. Maria Blatt-Bodewig,
Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann

Termin/Ort/Veranstalter*innen:

25.03.2020, 10:00-17:00 Uhr
Waldbreitbach, Rosa Flesch-Tagungszentrum
Veranstalter*innen: Marienhaus Stiftung/ cusanus trägergesellschaft trier mbH/ Ethik-Institut an der PTHV

Kosten:

120,- € Kursgebühr, Arbeitsmaterialien und Verpflegung

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